Hier ein Leitfaden zum Transfermarkt
Transferregeln
1.Grundsätzlich kann jeder Spieler von jedem Verein verpflichtet werden.Ausnahmen siehe Punkte 1.1/1.2/1.3.
1.1 Verein ist aufgrund von Regelvorstößen,ein Verhandeln untersagt.
1.2 Spieler ist erst gewechselt.
1.3 Kaufpreis übersteigt das Budget langfristig.
2.Spieler die gerade erst gewechselt sind,müssen min.1 Halbserie(Hinrunde/Rückrunde) bei dem jeweiligen Verein spielen.Ausnahmen siehe Punkt 2.1.
2.1 Maximal 3 Spieler dürfen auch kurz nachdem Kauf verliehen werden,aber ohne Kaufoption.Die DFL nimmt sich aber das Recht evtl. auch Transfergeschäfte in diesem Fall zu unterbinden.
2.2 Maximal 2 Spieler dürfen während einer laufenden Saison vom Computertransfermarkt(vereinlose Spieler) verpflichtet.(Start Transferperiode-34.Spieltag)
2.3 Maximal 3 Transfers außerhalb der Transferperiode;allerdings keine an den PC!
3.Leihen sind auch unbegrenzt möglich.Es gibt also keine Maximal- oder Minimalanzahl.Leihen können eine Halbserie, eine Saison oder auch 1,5 Spielzeiten ausgliehen werden.Bei Bedarf ist es auch möglich eine Kaufoption zu vereinbaren.Lose Absprachen im Hintergund, wie eventuelle spätere Kaufoptionen und Leihverlängerungen sind nichtig.Bei Bedarf kann auch der DFL-Vorsitzender als „Zeuge“ hinzugezogen werden, wenn beide Parteien gewisse Anfragen bestätigen.
4.Vereine können Spieler,die sie verkaufen oder verleihen möchten auf der Transferliste anbieten.Entsprechende Interessenten werden dann auf den Besitzerverein zu kommen.
5.Spieler die ein Verein nicht an einen anderen Verein los wird (verkaufen/verleihen), kann diese für 50% des Marktwertes an den Computertransfermarkt abgeben.Auch ist es möglich,dass sich andere Vereine von diesem Transfermarkt bedienen.Als Ablöse ist dann auch wiederum der Marktwert zu zahlen.Bei Spielern über 30 Jahre ist nur die Hälfte des Marktwertes zu zahlen. Ex-Bundesligaspieler werden ein halbes Jahr auf dem Computertransfermarkt bleiben bzw. eine Transferperiode und werden dann rausgenommen,sollte sich kein Verein finden.