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Thema: Verletzung des Vertrages So 21 Okt 2012, 20:49
Bei einigen Spielerverträgen gibt es ja Vereinbarungen wie z. B. eine gewisse Anzahl an Startelfeinsätzen.
Auch wenn man die Vereinabrung erfüllen immer sollte, kann es ja auch passieren, dass man die Vereinabrung nicht einhält, aus welchen gründen auch immer.
Sollte es dafür dann eine Strafe geben und wenn ja was für eine?
Eine möglichkeit wäre eine Geldstrafe an den anderen Verein, wobei es da auch schwierig sein könnte, eine gerechte höhe des Betrages zu finden.
Chris Admin
Anzahl der Beiträge : 14844 Anmeldedatum : 04.03.11 Alter : 32
Thema: Re: Verletzung des Vertrages So 21 Okt 2012, 20:55
grundsätzlich sollte man natürlich schon schauen,dass gewisse vertragsinhalte eingehalten werden...denn bei nicht einhaltung ist es irgendwo neben einen vertragsbruch auch ein vertrauensbruch...ich denke,es wäre ja auch schon eine strafe,wenn sich rumspricht,dass man einen leihspieler nicht die vorher vereinbarte spielzeit gibt...sozusagen ein "imageschaden"...
zudem sehe ich das skeptisch bei geldstrafen,denn wenn ich zb weiß,ich könnte einen spieler rauslassen und zahle einen gewissen betrag,dann wird das vllt. eher angewandt,wovon dann der leihgeber nichts von hat bezüglich seinen leihspielers,wenn er nicht spielt...
vllt. hat ja jemand anders noch eine idee für "strafen"...
Gast Gast
Thema: Re: Verletzung des Vertrages Mo 22 Okt 2012, 14:55
wenn ein verein die vorvereinbarte spielzeit eines leihspielers nicht einhält dann schadet das natürlich vorallem dem verein, dem der spieler gehört. also halte ich eine geldstrafe die dann der verein bekommt wo der spieler unter vertrag steht für angemessen. doch chris hat da schon recht, das schreckt nicht jeden ab. vielleicht wäre noch eine sperre angemessen, zb eine saison kann der verein dann keinen spieler leihen...